Ausländer gem. Ausländerbeschäftigungsgesetz (Nicht-EU-Ausländer und teilweise neue EU-Staaten) benötigt einen Nachweis über die Arbeitserlaubnis (z.B. Befreiungsschein, etc.)
ACHTUNG: Teilweise ist eine Meldung innerhalb kurzer Zeit an das AMS erforderlich. Sollten Sie solch einen Arbeitnehmer beschäftigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betreuer in Verbindung.