Herzlich willkommen bei Goldsteiner und Partner

Wir nehmen uns für Sie Zeit und stehen Ihnen für Ihre Fragen und Probleme gerne zur Verfügung.

Telefonisch sind wir für Sie erreichbar: +43 2622 23 611 0

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Für persönliche Beratungsgespräche ersuchen wir Sie, mit der Kanzlei einen Termin zu vereinbaren.

Auf der Suche nach neuen Herausforderungen?

Wir geben gerne qualifizierten engagierten BewerberInnen die Möglichkeit, unser Team zu verstärken und freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung mit Lebenslauf und Foto.

Zur Stellenausschreibung

Was ist neu?

Bitte klicken Sie auf das Bild, um zum Video „Was ist neu 2025?“ zu gelangen.
Gerne geben wir nähere Auskünfte und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gerne!

Steuerberatung

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir gerne sämtliche laufenden Agenden zur Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Gemeinsam mit Ihnen planen und konzipieren wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Wirtschaftsprüfung

Interdisziplinär und problembezogen, an Ihren individuellen Bedürfnissen und den gesetzlichen Vorgaben orientiert - das ist der grundlegende Ansatz, um Vergangenes zu prüfen und Zukünftiges zu gestalten.

Unternehmensberatung

Gerade für Klein- und Mittelunternehmen verstehen wir uns als wichtiger Partner in Fragen der wirtschaftlichen Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Gerne erstellen wir mit Ihnen Unternehmenskonzepte zur Ergebnisverbesserung und bauen ein effizientes Controlling auf.

Wir beraten unsere Klienten seit über 40 Jahren in den verschiedensten wirtschaftlichen und rechtlichen Bereichen mit viel Engagement auf höchstem Niveau. Wesentlich dabei ist für uns auch immer der soziale Aspekt
– Ihr Mag. Gerhard Goldsteiner
Egal ob Einzelunternehmen, Kapital- oder Personengesellschaft – wir betreuen sowohl Start-Up Unternehmen als auch international tätige Konzernunternehmen in den verschiedensten Branchen.
Seit Jahren beschäftigt sich ein Teil unseres Teams mit der Beratung von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Unsere Beratung reicht dabei von der Praxisgründung, über den Zusammenschluss zu einer Gruppenpraxis bis hin zur Praxisübergabe.
Wir beraten Sie bei steuerlichen Fragen zu Immobilien. Mit dieser Beratung wenden wir uns an private Hauseigentümer, Immobilieninvestoren im betrieblichen Bereich, Hausverwaltungen und Parteienvertreter.
Das von den bisherigen Generationen geschaffene Vermögen soll im Interesse und zur finanziellen Absicherung der Familie und deren Nachkommen zusammengehalten und vor einer Zersplitterung durch Erbgänge bewahrt werden - wir beraten Sie zu allen steuerlichen Aspekten von Privatstiftungen und stehen auch gerne für die Übernahme von Vorstandsmandaten zur Verfügung.

Fakten

Steuererklärungen pro Jahr

Buchungen pro Jahr

Jahre Erfahrung unserer Mitarbeiter

Erstgespräch

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder Sie haben steuerliche Fragen?
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und zeigen Ihnen, wie wir Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens bzw. der Lösung Ihrer Aufgaben unterstützen können. Wir interessieren uns für Ihre Erwartungen und Wünsche, denn Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg. Zur effizienten Gestaltung unseres Beratungsgespräches empfehlen wir eine kurze Beschreibung Ihrer Fragestellung.
Wir freuen uns auf Sie!

Gründergutschein „Niemals Ohne!“

der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)

Mit der Initiative „niemals-ohne“ hat die KSW eine spezielle Aktion für Unternehmensgründer/innen ins Leben gerufen: Neo-Unternehmerinnen und -Unternehmer können sich auf www.niemals-ohne.at registrieren, ihren Gründungsnachweis* hochladen und so ihren Gründer-Bonusgutschein in Höhe von € 200,- für den ersten Jahresabschluss bestellen. Daneben finden Gründer/innen auf dieser Website ebenso wichtige Informationen, Tipps und vieles mehr.

*Die Unternehmensgründung muss belegt werden, etwa durch einen GISA-Auszug, NeuFöG-Bestätigung oder Firmenbuchauszug.
*Der Gründungsnachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Die Gültigkeit des Gründer-Bonus beträgt 2 Jahre, ausgehend vom Gründungsdatum. Mit dem Gründungsdatum beginnen 2 Jahre in denen der/die Gründer/in eine Honorarnote von einem/einer Steuerberater/in hochladen kann.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.