UID-Check

Es ist gerade bei Lieferungen an andere EU-Mitgliedstaaten von äußerster Wichtigkeit, die Gültigkeit der UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer) des Vertragspartners zu überprüfen, um den Übergang der Steuerschuld oder Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu gewährleisten.

Ist die UID-Nummer des Empfängers ungültig, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung in Österreich umsatzsteuerpflichtig werden.

Bei neuen Vertragspartnern ist eine Überprüfung der UID-Nummer spätestens bei Rechnungsausstellung empfehlenswert. Bei bestehenden Vertragsbeziehungen empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung (z.B. 1 x jährlich).

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