Bereits 2016 hat die Bundesregierung die Förderung von Lohnnebenkosten für besonders innovative und wachstumsstarke Start-ups beschlossen. Nun wurde eine weitere Maßnahme zur Stärkung des Arbeitsmarktes umgesetzt.

Unabhängig von Branche und Größenklassen werden zusätzliche vollversicherungspflichtige Dienstverhältnisse gefördert, sofern

·     eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person,

·     oder ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung,

·     oder eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person (Jobwechsler) eingestellt wird,

·     oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte besteht.

Das Vorliegen eines dieser Kriterien muss vom antragstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Anmeldung des Dienstnehmers nachgewiesen werden.

Als Referenzwerte zur Feststellung, ob zusätzliche Jobs geschaffen werden, werden die Beschäftigungsstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie 12 Monate vor der Antragstellung herangezogen. Für Unternehmen, die erst im Laufe der letzten 12 Monate gegründet wurden, gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von Null (somit eine Förderungsfähigkeit ab der ersten Einstellung). Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird kein Beschäftigungsbonus gewährt, sofern für den Beschäftigten bereits die Lohnnebenkostenförderung für Start-ups bezogen wird. Die Beschäftigungsdauer muss zumindest 6 Monate betragen.

Gefördert werden 50% der bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von zusätzlichen Beschäftigten für die Dauer von 3 Jahren. Der Zuschuss wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt.

Die Antragstellung ist ab 1.7.2017 möglich und hat im Vorhinein zu erfolgen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt wiederum über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bzw. für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Die Fördermaßnahme endet, sobald der Budgetrahmen in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR ausgeschöpft ist.

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