Der Corona-Hilfsfonds soll durch die Bereitstellung finanzieller Mittel das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sicherstellen. Der Fonds umfasst neben Garantien die Fixkostenzuschüsse, wobei beide Instrumente voneinander unabhängig in Anspruch genommen werden können. Abhängig von der Höhe des Umsatzausfalls können bis zu 75% der Fixkosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragt werden.
Anspruch haben alle Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
• Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
• Umsatzeinbußen von mindestens 40%
• Setzung von zumutbaren Maßnahmen zur Senkung der Fixkosten
Zudem darf sich das Unternehmen per 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben bzw. dürfen die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllt sein.
Zu den Fixkosten zählen u.a.:
• Geschäftsraummieten
• Betriebliche Versicherungsprämien
• Zinsaufwendungen für Kredite & Leasing
• Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation
• Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
• Angemessener Unternehmerlohn
• Wertverlust bei verderblicher bzw. saisonaler Ware
Der Fixkostenzuschuss kann für drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 beantragt werden. Unter Umständen kann es daher sinnvoll sein, mit der Antragstellung noch zuzuwarten, um den möglichst idealen Betrachtungszeitraum auswählen zu können. Die Fixkosten sind grundsätzlich im Zeitraum ihres wirtschaftlichen Anfallens zu erfassen.
Die Auszahlung des Zuschusses kann in drei Tranchen beantragt werden. Die Antragstellung für die erste Tranche (max. 50%) ist bereits möglich. Ab 19. August 2020 kann der gesamte Zuschuss beantragt werden, sofern Daten des Rechnungswesens zur konkreten Ermittlung des Fixkostenzuschusses für den gewählten Zeitraum vorliegen.
Die Antragstellung erfolgt via FinanzOnline. Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.