Von 16.10.2023 bis 02.11.2023 ist die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II für Unternehmen möglich. Diese ist im AWS Fördermanager durchzuführen.

Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die spätere Antragstellung!

Für die Voranmeldung benötigen Sie folgende Informationen:

Firma ist im Firmenbuch eingetragen: Firmenname, Rechtsform, Firmenbuchnummer, E-Mail
Firma ist nicht im Firmenbuch eingetragen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail

Anbei die wichtigsten Informationen zum Energiekostenzuschuss II:

  • Förderzeitraum ist das gesamte Jahr 2023, die Antragstellung erfolgt in 2 Förderperioden von 01.01.2023 bis 30.06.2023 und von 01.07.2023 bis 31.12.2023.

Achtung: Die Voranmeldung gilt für beide Förderperioden.

  • Die Mindestförderhöhe für das gesamte Jahr beträgt EUR 3.000.
  • Die Förderintensität beträgt 50% der Mehrkosten.
  • Folgende Energieformen werden gefördert: Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel.

Die Informationen zum Energiekostenzuschuss sind vorläufig, da die zugehörige Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Eventuell kann es hier noch zu Änderungen kommen.

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