Im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung erbringen viele Dienstnehmer erstmals oder verstärkt ihre Erwerbstätigkeit im eigenen „Home-Office“. Durch die rasche Einführung der COVID-19-Bestimmungen war es zahlreichen Unternehmen nicht mehr möglich, alle Mitarbeiter mit genügend Arbeitsmittel auszustatten. Viele stellen sich nun die Frage, welche Aufwendungen steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können.
Werden Arbeitsmittel für die berufliche Ausübung vom Arbeitnehmer selbst zur Verfügung gestellt, so sind diese als Werbungskosten abzugsfähig. Folgende Ausgaben kommen hierfür in Betracht:
• EDV-Ausstattung: Ausgaben für Computer, Laptop, Drucker etc. können abzüglich eines Privatanteils von mindestens 40% als Werbungskosten
abgesetzt werden. Übersteigt der Anschaffungswert einen Wert von 800 EUR, so ist dieser Wert über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zu verteilen.
• Internetkosten: Auch Kosten für die Internetnutzung sind im Ausmaß der beruflichen Nutzung abzugsfähig.
• Telefonkosten: Fallen Ausgaben für beruflich veranlasste Telefonate an, so sind diese unter Berücksichtigung eines Privatanteils abzugsfähig.
• Arbeitszimmer: Weiterhin schwierig bleibt der Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer (anteilige Miet- und Betriebskosten). Die derzeit bestehenden Abzugsverbote schränken die steuerliche Absetzbarkeit stark ein. Es bleibt abzuwarten, ob nun die Situation zum Anlass genommen wird, diesen Bereich einer neuen steuerlichen Regelung zu unterziehen, um dem wachsenden Home-Office-Trend Rechnung zu tragen.
Durch die Beschränkungen legen Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg nun selten bis gar nicht mehr zurück und würden somit für den Zeitraum des Home-Office ihren Anspruch auf das Pendlerpauschale verlieren. Im 3. COVID-19-Gesetz wurde bereits eine Sonderregelung eingeführt: Nicht nur bei Urlaubs- und Krankheitstagen, sondern auch bei coronabedingten „Home-Office-Tagen“ steht das Pendlerpauschale weiterhin zu. Unverändert bleibt auch der Anspruch für Arbeitnehmer, die sich aufgrund der Krise in Kurzarbeit befinden.