Ab 01.11.2025 wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für abnutzbares Anlagevermögen deutlich erhöht. Damit beträgt der IFB künftig für allgemeine Investitionen 20% der Anschaffungs- und Herstellkosten (statt bisher 10%) und für Investitionen im Bereich Ökologisierung 22% (statt bisher 15%).
Es können weiterhin Anschaffungs- und Herstellkosten bis EUR 1 Mio pro Betrieb und Wirtschaftsjahr für den IFB herangezogen, womit bis zu EUR 200.000 bzw. 220.000 an zusätzlichen Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Begünstigt sind neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, die in Österreich eingesetzt werden. Nicht begünstigt sind unter anderem Grund und Boden, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor/Hybridantrieb oder Gebäude. Der IFB kann unabhängig von der gewählten Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden.
ACHTUNG: Der erhöhte IFB gilt befristet für Investitionen, die nach dem 31.10.2025 und vor dem 01.01.2027 durchgeführt werden. Daher empfehlen wir dringend, mit Investitionen noch bis November 2025 zu warten!