Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich und als Anreiz für Unternehmensinvestitionen hat die Regierung unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:
Alternativ zur linearen Abschreibung gibt es nun die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung. Die erhöhte Abschreibung zu Beginn der Nutzungsdauer und die dadurch bedingte Steuerersparnis sollen Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen. Eine degressive Abschreibung kann bei jenen Wirtschaftsgütern, welche nach dem 30.06.2020 angeschafft oder hergestellt werden, unabhängig von der Gewinnermittlungsart und auch im außerbetrieblichen Bereich angewendet werden. Der Prozentsatz ist frei wählbar, darf jedoch höchstens 30% vom jeweiligen (Rest-)Buchwert betragen. Der gewählte Prozentsatz muss über die Abschreibungsdauer unverändert bleiben. Die Regeln zur Halbjahres-Abschreibung sind jedoch zu beachten.
Die Wahl zwischen degressiver oder linearer Abschreibung muss in jenem Wirtschaftsjahr getroffen werden, in welcher das Wirtschaftsgut angeschafft wird. Ausgenommen sind folgende Wirtschaftsgüter:
• Unkörperliche und gebrauchte Wirtschaftsgüter
• Gebäude (aber beschleunigte lineare Abschreibung möglich!!)
• Mieterinvestitionen
• PKW (mit Ausnahmen von E-PKW)
• Anlagen, die fossile Energie nutzen oder fördern
Weiters wurde die COVID-19 Investitionsprämie eingeführt. Gefördert werden Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen an österreichischen Standorten. Die Beantragung des Zuschusses ist zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 möglich und wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 getroffen werden. Die Investitionsprämie beträgt 7% der förderungsfähigen Kosten. Werden Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science getätigt, so erhöht sich die Prämie auf 14%. Nicht förderungsfähig sind klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.