Das beschlossene Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes enthält eine Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) für die Jahre 2017 und 2018. Im Februar 2017 wurde nun nachträglich die Ausweitung der Prämie für 2017 auch für Großunternehmen beschlossen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jungunternehmen und Mitglieder der freien Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Apotheken).
Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Nicht förderbar sind insbesondere Investitionen in Grundstücke, Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Fahrzeuge. Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der drei vorangegangenen Jahre.
Ein Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens € 50.000 – € 450.000 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern wird mit einer Prämie iHv 15% gefördert. Kleine Unternehmen erhalten somit eine Prämie von mindestens € 7.500 bis maximal € 67.500.
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern erhalten bei einem Zuwachs von insgesamt mindestens € 100.000 – € 750.000 eine Prämie iHv 10% sowie Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) bei einem Investitionszuwachs zwischen € 500.000 bis max. € 10 Mio.
Die Einreichung des Antrages hat vor Durchführungsbeginn des Projektes bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bzw. für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zu erfolgen. Die geförderten Investitionsprojekte sind innerhalb von zwei Jahren ab dem Bewilligungsdatum durchzuführen und zu bezahlen.
Die Prämie wird nach der Reihenfolge der eingehenden und vollständigen Anträge bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel in Höhe von € 175 Mio. für KMU bzw. € 100 Mio. für Großunternehmen vergeben. Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag.