Ein Standard-Steuersparfaktor für Unternehmer ist der Gewinnfreibetrag (GFB) idR in Höhe von 13% des Gewinnes. Er steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu. Bis EUR 30.000 Gewinn wird der GFB automatisch berücksichtigt. Für Gewinne über EUR 30.000 besteht ein Investitionserfordernis (abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter bzw. bestimmte Wertpapiere, Behaltefrist 4 Jahre). Um diesen Steuervorteil optimal nutzen zu können, sollte bereits jetzt die Höhe des voraussichtlichen Gewinnes 2017 ermittelt werden.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Ausnutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzipseine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen. Vorauszahlungen an die Sozialversicherungsanstalten sind im Ausmaß einer zu erwartenden, sorgfältig geschätzten Nachzahlung als vorgezogene Betriebsausgaben abzugsfähig.

Geldspenden an begünstigte Spendenempfänger sind bis maximal 10% der Einkünfte steuerlich absetzbar. Erstmals für 2017 werden die Daten von den Organisationen automatisch an den Fiskus gemeldet. Spenden privater Personen können nur über dieses Meldeverfahren steuerlich berücksichtigt werden (Bekanntgabe der Identifikationsdaten!). Spenden im Rahmen der betrieblichen Einkünfte bleiben davon unberührt.

Es lohnt sich, noch rechtzeitig vor Jahresende zu überprüfen, ob alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Kontaktieren Sie uns!

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