Hauseigentümer können bei privat genutzten Gebäuden bestimmte Kosten für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, wie etwa die Dämmung von Wänden, Decken und Dächern sowie den Austausch von Fenstern oder Außentüren, um die Energieeffizienz zu verbessern, sowie für den Austausch von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme, als „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich absetzen.

Voraussetzung für das Öko-Sonderausgabenpauschale ist der Erhalt einer Förderung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes. Für die Inanspruchnahme des Öko-Sonderausgabenpauschales ist ein Antrag direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting im Rahmen der Förderanmeldung zu stellen. Das Pauschale wird automatisch in der Einkommensteuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Außerdem müssen die tatsächlich geleisteten Ausgaben – nach Abzug öffentlicher Forderungen – den Betrag von EUR 4.000 für thermisch-energetische Sanierungen und EUR 2.000 für den „Heizkesseltausch“ überschreiten. Für eine thermisch-energetische Sanierung stehen EUR 800 jährlich für 5 Jahre (in Summe EUR 4,000), für den „Heizkesseltausch“ EUR 400 jährlich für 5 Jahre (in Summe EUR 2.000) zu. Wird innerhalb dieser Zeitspanne eine weitere Maßnahme ergriffen, verlängert sich der Zeitraum für die steuerliche Absetzbarkeit auf 10 Jahre.

Mit dem neuen „Öko-Zuschlag“ werden nun auch Sanierungsaufwendungen bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, gefördert. Der Öko-Zuschlag in Höhe von 15% kann für Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem zusätzlich als Betriebsausgabe bzw. als Werbungskosten berücksichtigt werden. Er steht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in den Jahren 2024 und 2025 bzw. bei betrieblichen Einkünften in jenen Wirtschaftsjahren, die 2024 und 2025 beginnen, zu.

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